Einspruch zum Festpreis

Strafbefehl erhalten? Prüfen Sie, ob Ihr Tagessatz zu hoch ist.

Die Höhe eines Tagessatzes richtet sich nach Ihrem Nettoeinkommen. Wird es zu hoch angesetzt, zahlen Sie mit jedem Tagessatz zu viel. Unser Rechner zeigt Ihnen in einer Minute, ob sich ein Einspruch lohnen kann. Geht es Ihnen um Führerschein oder Führungszeugnis, prüfen wir auch das.

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Tagessatz-Rechner

Passt Ihr Tagessatz zu Ihrem Einkommen?

Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser. Es werden keine Daten an uns übertragen.

Hintergrund

So setzt sich Ihre Geldstrafe zusammen

Eine Geldstrafe besteht aus zwei Teilen, die das Gericht getrennt festlegt (§ 40 StGB).

01

Anzahl der Tagessätze

Sie spiegelt die Schwere der Tat wider und liegt zwischen 5 und 360 Tagessätzen.

02

Höhe eines Tagessatzes

Sie richtet sich nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, in der Regel nach dem Nettoeinkommen, das Sie durchschnittlich an einem Tag haben. Unterhaltspflichten mindern sie.

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Gesamtbetrag

Anzahl mal Höhe ergibt die Geldstrafe. Ist der Tagessatz zu hoch angesetzt, wirkt sich das bei jedem einzelnen Tagessatz aus.

Beispiel: Bei 40 Tagessätzen macht ein um 25 € zu hoher Tagessatz bereits 1.000 € aus. Liegen keine genauen Angaben vor, können Einkommen und andere Bemessungsgrundlagen geschätzt werden (§ 40 Abs. 3 StGB). Eine solche Schätzung kann zu hoch ausfallen.

Mehr als der Tagessatz

Was ein Strafbefehl sonst noch bedeuten kann

Ein Strafbefehl wirkt wie ein Urteil. Bevor er rechtskräftig wird, lohnt sich ein Blick auf die Folgen, die nicht in Euro ausgedrückt sind.

Führungszeugnis

Eine Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen wird in der Regel nicht ins Führungszeugnis aufgenommen, wenn keine weitere Strafe im Register steht (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG). Ab 91 Tagessätzen sieht das anders aus, etwa bei Bewerbungen.

Führerschein und Fahrverbot

Bei Verkehrsdelikten wie Trunkenheitsfahrt oder unerlaubtem Entfernen vom Unfallort kann der Strafbefehl eine Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist oder ein Fahrverbot enthalten (§§ 44, 69, 69a StGB). Hier geht es oft um mehr als die Geldstrafe.

Akteneinsicht

Als Ihr Verteidiger erhalten wir Einsicht in die vollständige Ermittlungsakte (§ 147 StPO). So sehen wir, worauf der Vorwurf und die Einkommensschätzung gestützt sind, und können die Erfolgsaussichten eines Einspruchs belastbar einschätzen.

Ablauf

In drei Schritten zum Einspruch

01

Strafbefehl hochladen

Laden Sie Ihren Strafbefehl über das Formular unten hoch, gern als Handyfoto. Der Tagessatz-Rechner hilft Ihnen vorab bei der Einordnung.

02

Kostenfreie Ersteinschätzung

Ein Rechtsanwalt prüft Ihre Unterlagen und schickt Ihnen eine kurze Einschätzung per E-Mail, ob und in welchem Umfang sich ein Einspruch lohnt.

03

Vereinbarung und Einspruch

Nach Prüfung möglicher Interessenkonflikte erhalten Sie Mandats- und Vergütungsvereinbarung per E-Mail. Nach Ihrer Bestätigung legen wir fristgerecht Einspruch ein.

Häufige Fragen

Was Sie zum Einspruch wissen sollten

Bis wann muss ich Einspruch einlegen?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls bei dem Gericht eingehen, das ihn erlassen hat (§ 410 Abs. 1 StPO). Maßgeblich ist das Zustelldatum, das auf dem gelben Umschlag vermerkt ist. Versäumen Sie die Frist, wird der Strafbefehl rechtskräftig und wirkt wie ein Urteil (§ 410 Abs. 3 StPO).

Kann ich den Einspruch auf die Höhe des Tagessatzes beschränken?

Ja. Der Einspruch kann auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden (§ 410 Abs. 2 StPO), also auch auf die Höhe der Tagessätze. Der Schuldspruch und die Anzahl der Tagessätze werden dann rechtskräftig, nur über die Höhe wird neu entschieden.

Muss ich dann vor Gericht erscheinen?

Nicht unbedingt. Ist der Einspruch auf die Höhe der Tagessätze beschränkt, kann das Gericht mit Zustimmung des Angeklagten, des Verteidigers und der Staatsanwaltschaft ohne Hauptverhandlung durch Beschluss entscheiden. In diesem Fall darf es nicht zu Ihrem Nachteil von der Festsetzung im Strafbefehl abweichen (§ 411 Abs. 1 S. 3 StPO).

Kann die Strafe durch den Einspruch auch höher werden?

Kommt es zu einer Hauptverhandlung, ist das Gericht an den Strafbefehl nicht gebunden, soweit Einspruch eingelegt ist (§ 411 Abs. 4 StPO). Eine höhere Strafe ist dann grundsätzlich möglich. Der Einspruch kann aber bis zur Verkündung des Urteils im ersten Rechtszug zurückgenommen werden, nach Beginn der Hauptverhandlung nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft (§ 411 Abs. 3 StPO in Verbindung mit § 303 StPO). Wir besprechen dieses Risiko vorab mit Ihnen.

Was kostet mich der Einspruch?

Wir arbeiten zu Festpreisen ab 299 € inklusive Auslagen und Umsatzsteuer. Grundlage ist eine Vergütungsvereinbarung in Textform. Gerichtskosten, Reisekosten für Termine außerhalb Münchens und weitere Verhandlungstage sind nicht enthalten. Das klären wir vor Mandatsbeginn transparent mit Ihnen. Die kurze Ersteinschätzung per E-Mail, die Sie zu Ihrer Anfrage mit Unterlagen erhalten, ist kostenfrei und unverbindlich.

Was passiert mit meinem hochgeladenen Strafbefehl?

Ihre Angaben und Unterlagen werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Prüfung Ihrer Anfrage verwendet. Sie unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht (§ 43a Abs. 2 BRAO). Mit der Anfrage entsteht noch kein Mandat. Einzelheiten finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Wie genau ist der Rechner?

Der Rechner liefert eine Orientierung. Unterhaltspflichten berücksichtigt er pauschal. Das Gericht bemisst den Tagessatz nach Ihren konkreten Verhältnissen, also auch nach Vermögen, Schulden und besonderen Belastungen. Ob sich ein Einspruch in Ihrem Fall lohnt, prüfen wir anhand Ihres Strafbefehls.

Kontakt

Lassen Sie Ihren Strafbefehl prüfen

Laden Sie Ihren Strafbefehl hoch und nennen Sie uns das Zustelldatum. Sie erhalten eine kurze, kostenfreie Ersteinschätzung per E-Mail. Bei knapper Frist rufen Sie uns am besten zusätzlich an.

Einspruch299 €

Prüfung des Strafbefehls und fristgerechter Einspruch durch einen Rechtsanwalt, beschränkt auf die Höhe der Tagessätze.

Einspruch und Beratung449 €

Wie Einspruch, zusätzlich ein anwaltliches Beratungsgespräch von 30 Minuten zu Ihren Möglichkeiten und Risiken.

Komplettvertretung949 €

Wie Einspruch und Beratung, zusätzlich Akteneinsicht und Verteidigung in der Hauptverhandlung (ein Verhandlungstag).

Festpreise inklusive Auslagen und Umsatzsteuer. Geht es um Führerschein, Führungszeugnis oder den Vorwurf selbst, wählen Sie im Formular „Noch unsicher“. Wir sagen Ihnen dann, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Anrufen: +49 89 255 57302
  • Spectre Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
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