Startseite / Einspruch gegen Strafbefehl

Einspruch gegen einen Strafbefehl

Geprüft von den Rechtsanwälten von Spectre Legal. Stand: Oktober 2026.

Ein Strafbefehl ist eine Verurteilung im schriftlichen Verfahren. Die Staatsanwaltschaft beantragt ihn, das Amtsgericht erlässt ihn ohne Hauptverhandlung (§§ 407 ff. StPO). Wer nichts unternimmt, steht nach Ablauf der Frist so da, als wäre er rechtskräftig verurteilt worden (§ 410 Abs. 3 StPO). Der Einspruch ist der einzige Rechtsbehelf gegen den Strafbefehl.

Was ein Strafbefehl enthalten kann

Ein Strafbefehl ist nur bei Vergehen zulässig. Er kann insbesondere eine Geldstrafe, ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperre von höchstens zwei Jahren festsetzen. Eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr ist nur möglich, wenn sie zur Bewährung ausgesetzt wird und der Beschuldigte einen Verteidiger hat (§ 407 Abs. 2 StPO). In der Praxis geht es meist um eine Geldstrafe in Tagessätzen.

Frist: zwei Wochen ab Zustellung

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei dem Gericht eingehen, das den Strafbefehl erlassen hat (§ 410 Abs. 1 StPO). Maßgeblich ist der Eingang beim Gericht, nicht das Absenden. Wie Sie die Frist genau berechnen, erklären wir in unserem Beitrag zur Einspruchsfrist.

Form: schriftlich oder zu Protokoll

Der Einspruch wird schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts eingelegt (§ 410 Abs. 1 StPO). Eine einfache E-Mail genügt in der Regel nicht, denn elektronische Dokumente müssen besondere Anforderungen erfüllen (§ 32a StPO). Eine Begründung schreibt das Gesetz nicht vor. Sie kann aber sinnvoll sein, etwa wenn es nur um die Höhe des Tagessatzes geht.

Beschränkung auf die Höhe des Tagessatzes

Der Einspruch kann auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden (§ 410 Abs. 2 StPO). Häufig ist der Tatvorwurf unstreitig, aber das Einkommen wurde zu hoch angesetzt oder geschätzt. Dann lässt sich der Einspruch auf die Höhe der Tagessätze beschränken. Schuldspruch und Anzahl der Tagessätze werden rechtskräftig, neu entschieden wird nur über die Höhe.

Bei einem auf die Tagessatzhöhe beschränkten Einspruch kann das Gericht mit Zustimmung des Angeklagten, des Verteidigers und der Staatsanwaltschaft ohne Hauptverhandlung durch Beschluss entscheiden. Dabei darf es nicht zu Ihrem Nachteil von der Festsetzung im Strafbefehl abweichen (§ 411 Abs. 1 S. 3 StPO).

Was nach dem Einspruch passiert

Ist der Einspruch zulässig und nicht wie oben beschränkt, bestimmt das Gericht einen Termin zur Hauptverhandlung (§ 411 Abs. 1 StPO). Sie können sich dort durch einen Verteidiger mit Vollmacht vertreten lassen (§ 411 Abs. 2 StPO). Erscheinen Sie ohne genügende Entschuldigung nicht und sind auch nicht vertreten, wird der Einspruch verworfen (§ 412 StPO).

Risiko: Die Strafe kann auch höher ausfallen

In der Hauptverhandlung ist das Gericht an den Strafbefehl nicht gebunden, soweit Einspruch eingelegt ist (§ 411 Abs. 4 StPO). Ein Verschlechterungsverbot wie bei der Berufung gibt es hier nicht. Der Einspruch kann aber bis zur Verkündung des Urteils im ersten Rechtszug zurückgenommen werden, nach Beginn der Hauptverhandlung nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft (§ 411 Abs. 3 StPO in Verbindung mit § 303 StPO).

Wann sich ein Einspruch lohnen kann

Strafbefehl erhalten?

Prüfen Sie in einer Minute, ob Ihr Tagessatz zu hoch ist. Zu Ihrer Anfrage erhalten Sie eine kurze, kostenfreie Ersteinschätzung per E-Mail. Einspruch zum Festpreis ab 299 € inklusive Auslagen und Umsatzsteuer.

Zum Tagessatz-Rechner Anwalt kontaktieren