Startseite / Tagessatz berechnen

Tagessatz berechnen: So wird die Geldstrafe bemessen

Geprüft von den Rechtsanwälten von Spectre Legal. Stand: Oktober 2026.

Eine Geldstrafe setzt sich aus zwei Teilen zusammen, die das Gericht getrennt festlegt: der Anzahl und der Höhe der Tagessätze (§ 40 StGB). Die Anzahl bemisst sich nach der Schuld, die Höhe nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen. Gerade bei der Höhe kommt es in Strafbefehlen immer wieder zu Fehlern.

Die Anzahl: zwischen 5 und 360 Tagessätzen

Die Geldstrafe beträgt mindestens fünf und höchstens 360 volle Tagessätze (§ 40 Abs. 1 StGB). Die Zahl hängt von der Schwere der Tat ab, nicht vom Einkommen.

Die Höhe: Nettoeinkommen geteilt durch 30

Für die Höhe ist in der Regel das Nettoeinkommen maßgeblich, das Sie durchschnittlich an einem Tag haben oder haben könnten (§ 40 Abs. 2 StGB). Vereinfacht gerechnet wird das monatliche Nettoeinkommen durch 30 geteilt. Bei 2.400 € netto im Monat ergibt sich so ein Tagessatz von 80 €. Ein Tagessatz beträgt mindestens 1 € und höchstens 30.000 € (§ 40 Abs. 2 StGB).

Seit dem 1. Oktober 2023 schreibt das Gesetz ausdrücklich vor, dass Ihnen mindestens das zum Leben unerlässliche Minimum verbleiben muss (§ 40 Abs. 2 StGB). Das ist vor allem bei geringem Einkommen wichtig.

Was das Einkommen mindert

Unterhaltspflichten gegenüber Kindern oder einem Ehepartner ohne eigenes Einkommen werden berücksichtigt und mindern den Tagessatz. Auch besondere Belastungen können eine Rolle spielen. Unser Rechner arbeitet mit Pauschalen für Kinder und Ehepartner. Das Gericht rechnet mit Ihren konkreten Verhältnissen.

Schätzung: wenn das Gericht Ihr Einkommen nicht kennt

Liegen keine genauen Angaben vor, können Einkünfte, Vermögen und andere Bemessungsgrundlagen geschätzt werden (§ 40 Abs. 3 StGB). Wer im Ermittlungsverfahren keine Angaben gemacht hat, findet im Strafbefehl daher oft einen geschätzten Tagessatz. Fällt die Schätzung zu hoch aus, kann ein auf die Tagessatzhöhe beschränkter Einspruch sinnvoll sein.

Ratenzahlung und Ersatzfreiheitsstrafe

Ist Ihnen die sofortige Zahlung nicht zuzumuten, können Zahlungserleichterungen wie eine Ratenzahlung gewährt werden (§ 42 StGB). Wird die Geldstrafe nicht bezahlt und ist sie uneinbringlich, tritt an ihre Stelle die Ersatzfreiheitsstrafe. Seit dem 1. Februar 2024 entsprechen zwei Tagessätze einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe (§ 43 StGB).

Tagessätze und Führungszeugnis

Eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen wird nicht in das Führungszeugnis aufgenommen, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG). Im Bundeszentralregister wird sie trotzdem eingetragen. Ob die Zahl der Tagessätze angemessen ist, kann deshalb ebenso wichtig sein wie ihre Höhe.

Strafbefehl erhalten?

Prüfen Sie in einer Minute, ob Ihr Tagessatz zu hoch ist. Zu Ihrer Anfrage erhalten Sie eine kurze, kostenfreie Ersteinschätzung per E-Mail. Einspruch zum Festpreis ab 299 € inklusive Auslagen und Umsatzsteuer.

Zum Tagessatz-Rechner Anwalt kontaktieren